Startmöglichkeit für Rennwagen auf dem Dreieck

Wie kann ich an Veranstaltungen mit meinem Rennwagen in Schleiz teilnehmen – die der VFV organisiert?

Durch den Rückkauf meines Rennwagens „89“ bin ich der Frage nachgegangen, wie man sich zu Gleichmäßigkeits-Rennen anmelden (nennen) kann, und zwar nicht nur für die jährlich in Schleiz stattfindenden, sondern auch gern auf anderen Rennstrecken Termine 2022. Dabei handelt es sich nicht um Hochgeschwindigkeitsrennen, wie die, die z. B. in der HAIGO gefahren werden, sondern um die sog. Gleichmäßigkeits-Wettbewerbe.

Bei der Recherche unter Sportfreuden bin ich leider auf sehr widersprüchliche Aussagen getroffen, sowohl der Sicherheitsnormen, als auch der Nennung. Daher habe ich mich mit dem Verantwortlichen des VFV-GL Pro, für diese Fragen, Felix Vaillant, in Verbindung gesetzt, der mir in einer Zusammenfassung die wesentlichsten Fragen beantwortet hat (F = Fragethema, A = Antwort):

1.

F: Wer darf teilnehmen?

A: Alle Formel-Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR (also nicht nur MT 77 sondern auch Formel 3-Rennwagen 2-Takter sowie Estonias u. ä.)

2.

F: Definition Formel-Fahrzeug

A: Einsitziges Fahrzeug das speziell für den Renneinsatz konzipiert ist. Offenes Fahrzeug mit vier freistehenden Rädern (keine Kotflügel)

3.

F: Fahrerbekleidung: Overall, Handschuhe, Fußbekleidung

A: Für die Fahrerbekleidung ist mindestens die 1986er FIA Norm vorgeschrieben

4.

F: Helme

A: Bei allen GLP-Wettbewerben ist das Tragen von Helmen vorgeschrieben, welche einer der nachstehenden Normen entsprechen müssen:

– British Standards Institute BS 6658-85 Typ A/FR (GB)

– Snell Foundation SA 2000

– Snell Foundation SA 2005

– Snell Foundation SA 2010

– Snell Foundation SAH 2010

– Snell Foundation SA 2015

– FIA Standard 8860-2004

– FIA Standard 8860-2010

– FIA Standard 8860-2018 oder 8860-2018 ABP

– FIA Standard 8859-2015

– American Foundation Inc. S.F.I. 31.1 (Helm mit offenem Gesichtsbereich)

– American Foundation Inc. S.F.I. 31.2 (Helm mit geschlossenem Gesichtsbereich)

– American Foundation Inc. S.F.I. 31.1A (USA)

– American Foundation Inc. S.F.I. 31.2A (USA)

– ECE 22/05 (Europa)

Darüber hinaus sind die aktuellen Bedingungen unter Rahmenausschreibung – Punkt 7.1 nachzulesen.

5.

F: Gurte

A: FIA homologierte Gurte dürfen maximal 10 Jahre alt sein. Wenn die Gurte in einem einwandfreien Zustand sind, können sie auch älter sein (kein Textiler Abrieb, keine Einschnitte oder Brandmarken usw.)

6.

F: Feuerlöscher

A: Die Löschanlage muss geprüft sein und mit einem Löscher ausgestattet sein, der dem aktuellen Prüfstand entspricht.

Erlaubte Feuerlöschmittel sind: AFFF, FX G-TEC, Viro 3, Pulver oder jedes andere von der FIA homologierte Löschmittel.

Mindestmenge der Feuerlöschmittel: AFFF: 2,4 Liter, FX G-TEC 2,0 Liter, Viro 3: 2,0 Liter, Zero 360: 2,0 Liter, Pulver:4 Kg oder 2 x 2,0 Kg

7.

F: Nennung

A: Nennungen, ungeachtet irgendeiner Mitgliedschaft sind bitte über unser Online Nennsystem: Nennen vorzunehmen, Gaststarter sind immer willkommen.

8.

F: Nenngelder

A: Nach erfolgreicher Online-Nennung wird eine Bestätigungsmail mit Kontoverbindung, etc. versandt. Eingeschriebene Teilnehmer der VFV-GLPpro zahlen in der Saison 2022 285,- Euro pro Veranstaltung, Gaststarter 375,- Euro.

Anmerkung: Wenn man mehrere Veranstaltungen des VFV-GLPpro nutzen will, also nicht nur in Schleiz, kann es sinnvoll sein, eine Mitgliedschaft im VFV-GLPpro zu erwerben

Nicht eingeschriebene Teilnehmer, die in Ortsclubs organisiert sind, starten zum Nenngeld eines eingeschriebenen Fahrers – das sind für das Jahr 2022 295,- Euro Nenngeld (285,- pro Veranstaltung zzgl. 10,- Euro, die schon bei der Einschreibung eingezogen werden).

Die jeweils gültige Form der Bedingungen könnt Ihr auch unter VFV Rahmenausschreibung nachlesen.

Solltet Ihr weitere Fragen haben, steht Euch Felix Vaillant gerne zur Verfügung VFV Kontakt.

Ich wünsche Euch viel Spaß bei den Veranstaltungen des VFV-GLPpro!

Jürgen Meißner

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