Rechtsstreit beendet

Der Rechtsstreit am Schleizer Dreieck ist nach 15 Jahren beigelegt. Ausgangssituation war nach 1990 war eine völlige veränderte Finanzierungsstruktur für Sportanlagen, die nach sich zog die Strecke häufiger zu nutzen. Mit einer höheren Anzahl von Veranstaltungen sollte ab diesem Zeitpunkt mehr Geld für deren Erhalt generiert werden. Nachdem sich Teile der ursprünglichen Rennstrecke als zu gefährlich erwiesen, kam es 2004 zum Bau der Querspange. Durch die teilweise Abkopplung des Schleizer Dreiecks vom allgemeinen Straßenverkehr gelang es eine andere Nutzungsmöglichkeit zuschaffen. Teilweise kam es danach zu einer extensiven Nutzung der Rennstrecke. Der Genehmigungsbescheid 08/04 wies 38 Tage Nutzung mit neun Tagen für Training und Rennen aus. Allerdings erwies sich dieser Bescheid in seinen Formulierungen als sehr unkonkret. Bereits zu diesem Zeitpunkt kam es zu Beschwerden der Anwohner.

Mit der Beendigung des Rechtsstreites besteht endlich Planungssicherheit auf allen Ebenen.

Mit der neuen Gesetzgebung im Jahre 2006 trat der Änderungsbescheid 66/06 zum Genehmigungsbescheid in Kraft. Die Anzahl er Veranstaltungstage wurde auf 18 Tage reduziert, hinzu kamen veränderte Betriebszeiten und Lärmobergrenzen. Darüber hinaus wurden an mehreren Stellen der Strecke die Errichtung von Lärmschutzwänden vorgeschrieben. Da aus Sicht von Bernd Reiße, unmittelbarer Anwohner an der Strecke, und weiteren Bürgern aus Schleiz und Oberböhmsdorf nicht genügend auf die Wünsche eingegangen worden ist, kam es daraufhin zu einer Gründung einer Bürgerinitiative. 2008 wurde von Reiße eine Klage gegen den Änderungsbescheid eingereicht, da er sich im Vergleich zu den vorherigen Regelungen einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sah. Höhepunkt der Auseinandersetzung war 2010 als die Bürgerinitiative die Durchführung ein Fahrertraining verhinderte. Ab diesem Zeitpunkt war die Sicherheit zur Durchführung der Veranstaltungen nicht mehr gegeben. In den Folgejahren gab es nur noch neun Veranstaltungstage, die auf drei Veranstaltungen aufgeteilt wurden, diese waren durch den Grundbescheid 08/04 abgedeckt. 2012 entschied das Verwaltungsgericht Gera zugunsten des Klägers. Dagegen ging damals das beklagte Landesumweltamt in Berufung. Der Prozess wurde in der nächsthöheren Instanz, dem Landesverwaltungsgericht Weimar fortgesetzt. Die hiermit entstandene Situation war unbefriedigend für die Betreibergesellschaft und die Veranstalter. Gleichzeitig sorgte die Unsicherheit um den Fortbestand der Strecke und einen Investitionsstau entlang der Strecke.

Erste Annäherungsversuche zu einer beiderseitigen Befriedigung gab es 2016, als die beiden Schleizer Motorsportvereine – MSC und AMC – und die Bürgerinitiative einen gemeinsamen Entschluss erarbeiteten, um eine allseitige Zufriedenheit zu erreichen. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit der Betreibergesellschaft konnte schließlich ein Kompromiss gefunden werden. Als Anfang 2018 dieser der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, stand die offizielle Beendigung des Rechtsstreites noch aus. Der gerichtliche Vergleich trat am 7. Juli 2019 in Kraft.

„Dank der Bereitschaft aller beteiligten Interessenvertreter gelang es, die Konfrontation durch Kommunikation zu ersetzen. Beiderseitiges erklärtes Ziel war der Erhalt des Schleizer Dreiecks, was wir schließlich erreicht haben“, so Michael Dangrieß, der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Schleizer Dreieck.

Die Fakten des Kompromisses: Unter anderen eine Einschränkung der Anzahl der Fahrtage und Fahrzeiten auf dem geschlossenen Schleizer Dreieck (eine Reduzierung von 18 auf 12+1 Tagen), genaue Festlegung der Betriebszeiten an den sogenannten Lärmtagen, 12 Tage Sonderbetrieb 1 135 dB (A) und ein „Rumpftag“ Sonderbetrieb 2 128 dB (A). Durch den Vergleich ist vor allem die Zukunft des Schleizer Dreieck gesichert, es besteht Durchführungssicherheit für die Veranstaltungen. Darüber hinaus kann jetzt der vorhandene Investitionsstau in der Infrastruktur angegangen werden, um die Strecke attraktiver zu machen.

Schreibe einen Kommentar